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Fragen und Antworten zum CC-Erosionskataster

2.  Einteilung der Flurstücke nach dem Grad der Erosionsgefährdung

2.1  Welche Flächen werden im CC-Erosionskataster eingeteilt?

2.2  Wie werden die Flurstücke im CC-Erosionskataster eingeteilt?

2.3  Wie wird die Erosionsanfälligkeit der Böden ermittelt?

2.4  Wie werden die K-Faktoren bestimmt?

2.5  Wie wird die Hangneigung der Böden ermittelt?

2.6  Welches Rastermaß wird für die Ermittlung der Hangneigung verwendet?

2.7  Wie werden die S-Faktoren bestimmt?

2.8  Wird das ganze Flurstück für die Ermittlung herangezogen?

2.9  Wie kommen die CC- Erosionsgefährdungsklassen zu Stande?

2.10  Was bedeutet die CC-Einteilung für das Erosionsrisiko?

2.11  Welche Hangneigung ist für das CC-Erosionskataster relevant?

2.12  Wieso wird die Bewirtschaftung bei der CC-Einteilung nicht berücksichtigt?

 


 

 

2.1  Welche Flächen werden im CC-Erosionskataster eingeteilt?

Nach § 4 ErosionsSchV werden die landwirtschaftlich genutzten Flurstücke nach dem Grad der Erosionsgefährdung eingeteilt. Die Einteilung im CC-Erosionskataster erfolgt in Baden- Württemberg flurstücksbezogen, weil nur Flurstücke stabile Grenzen und damit eine nachhaltige Einteilung gewährleisten.

 

 

2.2  Wie werden die Flurstücke im CC-Erosionskataster eingeteilt?

Diese Einteilung der Flurstücke erfolgt auf folgenden Grundlagen:

  • bei der Erosionsgefährdung durch Wasser nach der Bodenerodierbarkeit (Faktor K) und der Hangneigung (Faktor S) nach Anlage 2 ErosionsSchV und
  • bei der Erosionsgefährdung durch Wind nach der Bodenart, der Windgeschwindigkeit und der Schutzwirkung von Hindernissen nach Anlage 3 ErosionsSchV.

Die Kriterien für die flurstücksgenaue Einteilung der Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser sind in Baden-Württemberg allein die zeitlich nicht bzw. kaum veränderlichen Faktoren Bodenart und Hangneigung.

Optional in der DirektZahlVerpflV vorgesehene Kriterien wie Hanglänge und Regenfaktor werden in Baden-Württemberg nicht herangezogen. Die Hanglänge bleibt aufgrund der zahlreichen kleinen Flurstücke als Folge der historisch weit verbreiteten Realteilung unberücksichtigt, ebenso der Regenfaktor aufgrund der geringen räumlichen Variabilität in den Hauptackerbaugebieten
Baden-Württembergs.

 

 

2.3  Wie wird die Erosionsanfälligkeit der Böden ermittelt?

Die Erosionsanfälligkeit der Böden wird aus der Bodenschätzung abgeleitet auf Basis der Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) in Verbindung mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Für jedes Flurstück wird ein K-Faktor ausgewiesen.

 

 

2.4  Wie werden die K-Faktoren bestimmt?

In der DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser) sind den Bodenarten in Abhängigkeit von Entstehung und Zustandsstufe die K-Faktoren zugewiesen. Die Zuordnungen der DIN 19708 wurden übernommen und vom Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) an zwei Punkten an die baden-württembergischen Bodenverhältnisse angepasst:

K-Faktor

Erosionsneigung

0,0 - 0,1

sehr gering

0,1 - 0,2

gering

0,2 - 0,3

mittel

0,3 - 0,5

hoch

0,5 - 1,0

sehr hoch

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.5  Wie wird die Hangneigung der Böden ermittelt?
 
Die Hangneigung wird mit dem Digitalen Geländemodell (DGM) ermittelt. Das DGM bildet die Geländeoberfläche dreidimensional in einem regelmäßigen Gitter von 1m * 1m ab. Die Höhengenauigkeit liegt bei ± 20 cm bis 30 cm, die Lagegenauigkeit bei ± 50 cm.
 
Grundlage für das DGM sind Laserscanbefliegungen aus den Jahren 2000 bis 2005. Dabei wurde das Gelände vom Flugzeug aus mit einem Laserstrahl abgetastet. Das Ergebnis ist
eine Punktwolke mit unregelmäßig verteilten Punkten. In aufwändigen Bearbeitungsprozessen werden die Hochpunkte auf Bewuchs oder Gebäude ausgefiltert. Aus den verbleibenden Bodenpunkten wird ein regelmäßiges Raster interpoliert.
 
 
 
 
 
2.6  Welches Rastermaß wird für die Ermittlung der Hangneigung verwendet?
 
Für das CC-Erosionskataster wird ein 5 x 5 m Raster zugrundegelegt Für jedes 5 x 5 m Raster wird ein Hangneigungswert errechnet. Aus allen 5 x 5 m Rastern des landwirtschaftlich genutzten Teils eines Flurstücks wird ein Hangneigungsmittelwert über dem Median ermittelt.
 
Gegenüber dem arithmetischen Mittel hat der Median den Vorteil, weniger stark auf Ausreißer zu reagieren. Der Einfluss von Böschungseffekten auf die Hangneigung des Flurstücks wird minimiert durch den Ausschluss aller 5 x 5 m Raster mit >25 % Hangneigung.

 

 

2.7  Wie werden die S-Faktoren bestimmt?

Aus der berechneten Hangneigung wird der S-Faktor ermittelt. Die Ermittlung des S-Faktors erfolgt durch das GDZ Kornwestheim (vormals IZLBW/EBZI) am Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden Württemberg (LGL). Der S-Faktor leitet sich direkt aus der Hangneigung ab:

S-Faktoren in Abhängigkeit von der Hangneigung:

 

Hangneigung in %

S-Faktor

3

0,33

4

0,43

5

0,53

6

0,65

7

0,76

8

0,88

9

1,01

10

1,14

11

1,28

12

1,42

13

1,57

15

1,9

20

2,7

25

3,7


 

 

2.8  Wird das ganze Flurstück für die Ermittlung herangezogen?

Von allen Flurstücken werden nur die Daten der landwirtschaftlich genutzten Fläche verwendet. Die Flächen der digital erfassten Landschaftselemente wie Hecken, Gehölzgruppen u.a. bleiben unberücksichtigt, weil die Hangneigung dieser Teilflächen für die Einteilung nicht von Bedeutung ist. Die erstellten Erosionsgefährdungsklassen beziehen sich auf das Flurstück und unterliegen keiner von der Kultur abhängigen jährlichen Veränderung.

 

 

2.9  Wie kommen die CC- Erosionsgefährdungsklassen zu Stande?

Entscheidend für die Bildung der CC-Erosionsgefährdungsklassen bei der Erosionsgefährdung durch Wasser ist das Produkt aus K-Faktor und S-Faktor (K x S):

Es werden folgende Erosionsgefährdungsklassen im CC-Erosionskataster gebildet:

  • Drei Wassererosionsgefährdungsklassen (CCWasser) nach dem Grad der Erosionsgefährdung eines Flurstücks durch Wasser nach § 2 Ziffer 6 ErosionsSchV: 
    • CCWasser0 (CCWa0) bedeutet ,,keine Erosionsgefährdung"
    • CCWasser1 (CCWa1)  bedeutet ,,Erosionsgefährdung" und
    • CCWasser2 (CCWa2)    bedeutet ,,hohe Erosionsgefährdung".


  • Zwei Winderosionsgefährdungsklassen (CCWind) nach der Grad der Erosionsgefährdung eines Flurstücks durch Wind nach § 2 Ziffer 7 ErosionsSchV:
    • CCWind0 (CCWi0) bedeutet ,,keine Erosionsgefährdung" und
    • CCWind1(CCWi1)    bedeutet ,,Erosionsgefährdung".

 

Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser lt. Erosionsschutzverordng

Wassererosions-
gefährdungsklassen

Bezeichnung

K * S

CCWasser0(CCWa0)

keine Erosionsgefährdung

<0,3

CCWasser1(CCWa1)

Erosionsgefährdung

0,3 - <0,55

CCWasser2(CCWa2)

hohe Erosionsgefährdung

≥ 0,55



 

 

2.10  Was bedeutet die CC-Einteilung für das Erosionsrisiko?

Im Vergleich zu der sonst üblichen Einteilung der Erosionsgefährdung von Böden nach der DIN-Vorschrift DIN 19708 beginnt die Einteilung im CC-Erosionskataster erst bei der höchsten Erosionsgefährdungsstufe nach DIN 19708.

Wassererosion kann daher auch auf Flächen stattfinden, die als CCWasser0  (CCWa0)  = ,,keine Erosionsgefährdung" eingestuft sind.

Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, können unter bestimmten Anbaubedingungen bereits auf Flächen mit einer geringen Hangneigung Erosionsereignisse mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden auftreten (zum Beispiel im Gemüseanbau auf den Fildern).

 

Vergleich DIN zu Cross-Compliance bei der Bildung der Gefährdungsklassen Wassererosion (Quelle: BMELV)

Stufe nach DIN 19708

Stufe nach
  Cross-Compliance

Bezeichnung

Erosions-gefährdung

K * S

Erosions-gefährdung

K * S

Enat0

keine

<0,01

CCWasser0

<0,3

Enat1

sehr gering

0,01 bis <0,05

Enat2

gering

0,05 bis <0,1

Enat3

mittel

0,1 bis <0,15

Enat4

hoch

0,15 bis 0,3

Enat5

sehr hoch

>0,3

CCWasser1

0,3 bis <0,55

CCWasser2

≥ 0,55

( K = Bodenerodierbarkeitsfaktor , S = Hangneigungsfaktor)

 

 

2.11  Welche Hangneigung ist für das CC-Erosionskataster relevant?

Die Hangneigung landwirtschaftlicher Flächen, ab der die Einstufung in CCWasser 1  und CCWasser2  wirksam wird, hängt von der Bodenart ab.

Wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht, muss die Hangneigung auf einem Lößboden mindestens 5% bzw. 8% betragen, damit das Flurstück in CCWasser1  bzw. CCWasser2  eingeteilt ist.

Im Gegensatz dazu sind bei der Ausbringung bestimmter Pflanzenschutzmittel in der Nähe von Gewässern bereits bei einer Hangneigung von über 2 % Abstandsauflagen zu beachten.

Wassererosion findet auch auf Flächen statt, die als CCWasser0 (,,keine Erosionsgefährdung") eingestuft sind.

Erforderliche Maßnahmen zur Erosionsvermeidung auf CCWasser0 -Flächen unterliegen nicht den Regelungen des CC-Erosionskataster, sondern dem Bodenschutzrecht.

 

Hangneigung landwirtschaftlicher Flächen mit  CCWasser1     und  CCWasser2     in Abhängigkeit von der Bodenart (Quelle: BMELV)

 

Bodenart-Hauptgruppe
mit K-Faktoren

Hangneigung in %

CC Wasser1 (0,3 <0,55)

CC Wasser2 (≥ 0,55)

Sand (0,07-0,45)

ab 7 (schluffiger Sand), ab 28 (grober Sand)

ab 10 (schluffiger Sand), ab 35 (grober Sand)

Lehm (0,06-0,40)

ab 9 (sandiger Lehm)

ab 16 (sandiger Lehm)

Schluff (0,41-0,71)

ab 5 (Löss)

ab 8 (Löss)

Ton (0,02-0,45)

ab 16 (schluffiger Ton)

ab 26 (schluffiger Ton)



 

2.12  Wieso werden nicht nur die Flächen eingestuft, für die die CC-Vorgaben gelten?

Die CC-Einteilungen werden nur aufgrund der zeitlich nicht bzw. kaum veränderlichen Größen Boden und Hangneigung durchgeführt. Alle zeitlich veränderlichen Größen, wie z.B. Bewirtschaftungseinflüsse werden bei der Ermittlung der potentiellen Erosionsgefährdungsstufen nicht berücksichtigt. Die einmal erstellten CC-Stufen sind somit langfristig gültig und unterliegen keiner z.B. von der Kultur abhängigen jährlichen Veränderung. Änderungen werden beispielsweise nach Flurneuordnungen notwendig, wenn sich die Flurstücksgrenzen ändern

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