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Mitteilungspflicht nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHKG)

Anträge zur Haltungsform von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen sollten incl. Nachweisen zeitnah beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung eingereicht werden.

Das Meldeformular und weitere Informationen zur Meldung finden Sie unter folgendem Link.

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