Der Gemeinsame Antrag bündelt die Vielzahl der landwirtschaftlichen Förder- und Ausgleichsleistungen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes. Bewirtschafter-/innen von landwirtschaftlichen Flächen können darüber verschiedene Einzelmaßnahmen beantragen. Die Antragstellung erfolgt bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres digital über FIONA.
Alle wichtigen Informationen rund um den Gemeinsamen Antrag wie Erläuterungen zu den Einzelmaßnahmen, Formulare und aktuelle Hinweise zum Antragsjahr finden Sie unter nachfolgendem Link auf den Seiten des Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum:
Über den folgenden Link gelangen Sie zu FIONA: