Stallpflicht für Geflügelhaltung ab 12. November 2025
Zum Schutz der Geflügelbestände wurde für den Stadt- und Landkreis Heilbronn eine Aufstallungspflicht angeordnet. Ab Mittwoch, den 12. November 2025 bis voraussichtlich 15. Januar 2026, müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere im Stall halten. Die Entscheidung wurde nach einer Risikobewertung getroffen.
Weitere Informationen, Checklisten und Formulare hat das Veterinäramt Heilbronn für Sie zusammengestellt: