Aufforstung, Weihnachtsbaumkulturen, Kurzumtriebsplantagen

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Unsere Kulturlandschaft lebt von der Vielfältigkeit. Damit dies weiterhin so bleib, sind Aufforstungen sowie Anlagen von Kurzumtriebsplantagen, Weihnachtsbaumkulturen als auch Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig gemäß Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) antrags- oder genehmigungspflichtig. 

Alle wichtigen Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachfolgendem Link auf der Seite Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - ländlicher Raum:

Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - ländlicher Raum