
Albrecht Fietz_Pixapay
Unsere Kulturlandschaft lebt von der Vielfältigkeit. Damit dies weiterhin so bleib, sind Aufforstungen sowie Anlagen von Kurzumtriebsplantagen, Weihnachtsbaumkulturen als auch Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig gemäß Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) antrags- oder genehmigungspflichtig.
Alle wichtigen Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachfolgendem Link auf der Seite Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - ländlicher Raum: