
Der Boden ist eines der wichtigsten Produktionsfaktoren der Landwirtschaft und darum besonders schützenswert. Daher sind Erdauffüllungen im Außenbereich nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig.
Bei Bodenauffüllungen muss die Sicherung oder Wiederherstellung von Bodenfunktionen im Vordergrund stehen. Zulässig sind daher grundsätzlich nur Auffüllungen zur Bodenverbesserung oder Bewirtschaftungserleichterung.
Genehmigungspflichtig sind:
- mehr als 2 m Höhe
- mehr als 500 m² Fläche
- Auffüllungen in Schutzgebieten
Für die Genehmigungspflicht ist die Fläche des Gesamtvorhabens und nicht die Zahl und Größe einzelner Flurstücke ausschlaggebend.
Nachfolgend finden Sie den Antrag zur Genehmigung von Erdauffüllungen im Außenbereich:
Neben dem Antrag selbst sind weitere nachfolgende Unterlagen für die Antragsstellung erforderlich:
- Antragsformular
- Einverständniserklärung der Eigentümer
- Einverständniserklärung aller Angrenzer
- Übersichtsplan mit An- und Abfahrtsskizze
- Flurkartenauszug mit eingezeichneter und vermasster Auffüllfläche
- Bodenschätzkarte/Katasterauszug mit Reichsbodenschätzung (nicht erforderlich bei Rebflächen)
- In Wasserschutzgebieten Zone III: Eine Schadstoffuntersuchung des Auffüllmaterials (mit Eluat-Werten)
Bei mehr als 1000 m³ Auffüllvolumen oder mehr als 20 cm Auffüllhöhe sind zusätzlich erforderlich:
- Geländeaufnahme mit Vermessungsdaten der Auffüllfläche
- Geländeschnitte (längs und quer; mit angrenzenden Flurstücken; im Lage- und Höhensystem eingepasst) aus denen die Geländehöhe vor und nach dem geplanten Bodenauftrag hervorgeht
Ein Markblatt rund um das Thema Erdauffüllungen im Außenbereich finden Sie nachfolgendem: