Bauen im Außenbereich

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Der sogenannte Außenbereich gilt als besonders geschützt, Bauvorhaben sind daher nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig. In Zusammenarbeit mit dem Bauamt überprüfen wir, inwieweit Bauvorhaben im Außenbereich einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. 

Im nachfolgenden finden Sie Anträge, für ergänzende Angaben zum Bauantrag bei landwirtschaftlichen Vorhaben: 

Erhebungsbogen Bauantrag gesamt (inkl. Tierhaltung)
Erhebungsbogen Bauantrag kurz (ohne Tierhaltung) 
Gülle, Festmist, Jauche, Silagesickersäfte und Gärreste (JGS Merkblatt)