
Sieglinde Knecht
Der sogenannte Außenbereich gilt als besonders geschützt, Bauvorhaben sind daher nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig. In Zusammenarbeit mit dem Bauamt überprüfen wir, inwieweit Bauvorhaben im Außenbereich einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Im nachfolgenden finden Sie Anträge, für ergänzende Angaben zum Bauantrag bei landwirtschaftlichen Vorhaben: